Teil I: Erbkönigtum & Reichsteilung
Jedes Mal, wenn ein König oder ein
Kaiser im Mittelalter starb, musste natürlich schnellstmöglich ein Nachfolger
gefunden werden. Im Idealfall stand der Nachfolger bereits vor dem Tod des amtierenden
Herrschers fest und wurde also frühzeitig designiert, das bedeutet, dass der
Thronfolger bereits bestimmt wurde, sodass die Übergangszeit zwischen zwei
Königen möglichst kurz andauerte.
Die Thronfolge im Mittelalter war nicht
immer eindeutig, häufig sogar gar nicht geregelt. Von einem „Erbrecht“, gemäß
einem Gesetz, auf den Thron zu sprechen, ist vor allem für das Frühmittelalter
auszuschließen. Der häufigste Fall und wohl auch der Wunsch des amtierenden
Königs war es, seinen eigenen Sohn als Nachfolger zu bestimmen. Ein Regelfall
war es dennoch nicht.
Was geschah demnach, wenn der Herrscher
zwei, drei oder weitere Söhne hatte? Was, wenn der Herrscher keinen einzigen Sohn
mehr hatte, weil seine Söhne frühzeitig gestorben waren oder er schlicht keine
Söhne gezeugt hatte? Konnte seine Frau oder sogar eine seiner Töchter die
Herrschaft übernehmen? Und was geschah, wenn der Herrscher einen Sohn hatte,
dieser aber viel zu jung für die Herrschaft war? Wenn kein Familienangehöriger
Nachfolger wurde/werden konnte, wer entschied dann über die Nachfolge?
Entschied der König allein, wer sein Nachfolger werden sollte?
Diese Serie „Thronfolge im Mittelalter“
beschäftigt sich mit diesen und weiteren Fragen und stellt anhand eines oder
mehrerer Beispiele aus dem Mittelalter verschiedene Möglichkeiten der
Thronfolge vor.