Sonntag, 21. Februar 2016

„so nim danne din uentilabrium“ – Schädelchirurgie im Mittelalter

Ein Name ist unweigerlich mit der mittelalterlichen Chirurgie verbunden: Roger Frugardi (1140-1195). Erst mit ihm und seinen Vorlesungen zur allgemeinen und speziellen Chirurgie an der Hochschule von Parma kam es zu einem Neubeginn der abendländischen chirurgischen Praxis und zu wundärztlichen Vorlesungen auch an den Medizinschulen von Salerno, Montpellier und Paris sowie der Entstehung der Chirurgenschule in Bologna. Mit Roger Frugardi war die Chirurgie nun kein bloßes Handwerk mehr, sondern Teil des Unterrichts an den großen mittelalterlichen Medizinschulen. Seine Vorlesungen in Parma wurden in den 1170er Jahren von Guido von Arezzo dem Jüngeren anhand von mehreren Hörermitschriften festgehalten und um 1180 mit Erkenntnissen durch die persönliche Unterweisung Arezzos durch Roger Frugardi erweitert als Practica Chirurgiae herausgegeben. Diese chirurgische Schrift, die heute als Rogerina bekannt ist, begründete nicht nur die Gattung des abendländischen chirurgischen Lehrbuchs, sondern wurde auch bis ins 14. Jahrhundert immer wieder neu überarbeitet, kommentiert und erweitert und war damit maßgeblich für das Hoch- und Spätmittelalter.
Dieser Artikel will aber nicht weiter Leben und Werk Roger Frugardis beleuchten, sondern anhand des im Breslauer Arzneibuchs (Ende 13./Anfang 14. Jh.) überlieferten Schädelchirurgischen Fragments (111v-114v), dessen Verfasser sich an der (schädel-)chirurgischen Praxis Frugardis orientierte, Einblicke in die mittelalterliche Schädelchirurgie geben. 
Der Schreiber des besagten, kurz vor 1270 datierten Fragments war vermutlich selbst Chirurg, akademisch gebildet und vertrat, darüber geben seine an Frugardi angelehnten medizinischen Ausführungen Aufschluss, höchstes Anspruchsniveau. Aufgrund der Kenntnisse, die der Verfasser bei seinen Rezipienten in Latein und Traumatologie (Wissenschaft von den Verletzungen und den Wunden) voraussetzt, spricht einiges dafür, dass er sich mit seinen Ausführungen vor allem an ausgebildete Chirurgen und weniger an Laien wandte. Besonders ist, dass der Schreiber nicht nur genaue Angaben zur (schädel-)chirurgischen Vorgehensweise macht, sondern die Behandlung von Schädelverletzungen in Verbindung mit nahrungsmitteldiätetischen Anweisungen bringt; der Heilungsvorgang war also augenscheinlich nicht nur allein vom operativen Eingriff des Chirurgen, sondern auch von der richtigen Ernährung und Lebensweise des Patienten nach der Operation abhängig.


Darstellung einer Trepanation in der Rolandina, einer Bearbeitung der Rogerina durch den Frugardi Schüler Roland von Parma (um 1300)
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cd/Trephination%3B_c.1300._Wellcome_L0028303.jpg?uselang=de

Swer tobic ist. wiltu dem helfen“ – mit diesen Worten beginnt der Verfasser das Schädelchirurgisches Fragment und macht darauf aufmerksam, dass es zunächst um die Behandlung der Menschen gehen soll, die nicht bei Verstand sind („tobic“) und noch nicht um die Versorgung (mechanischer) Verletzungen des Schädels, wenngleich dies zeigt, dass die Art und Weise der Behandlung der besagten Personen offensichtlich zur Schädelchirurgie gezählt wurde. 
Zuerst weist der Schreiber darauf hin, dass es vor jedem medizinischen Eingriff am Kopf eines Menschen unbedingt nötig sei, diesem die Haare abzuscheren: „so beschier im daz houbt mit dem ersten“. Erst jetzt könne mit der eigentlichen Behandlung fortgefahren werden, die sich im ersten Teil des Fragments an die medizinische Versorgung von unter anderem Tobsüchtigen, Epileptikern, Wahnsinnigen und Lethargikern richtet. Allen diesen Menschen könne mithilfe einer dreitägigen Phlebotomie bzw. des Aderlasses geholfen werden. Zuerst müsse der Chirurg deshalb „einen kopf (Gefäß). da man mite lazet“ holen. Dann gelte es zwischen den besagten 'Krankheitsbildern' zu unterscheiden, da der Aderlass beim Tobsüchtigen, dem Epileptiker und dem Wahnsinnigen an einer anderen Lassstelle vorgenommen werden müsse als beim Lethargiker. Während die Aderlassstelle bei den ersten drei Patienten „von dem kinnebacken ein spanne“ liege, so müsse der Chirurg den Lethargiker mit der „vliedheme (Aderlassinstrument) danne [schlagen] uon dem halse einer hende breit“. 
Vor den nun einsetzenden Behandlungsmöglichkeiten von Schädelverletzungen ist es nötig, ein paar allgemeine Informationen zur Anatomie des menschlichen Schädels zu geben, um die weiteren chirurgischen Ausführungen überhaupt verstehen zu können. In diesem Fall ist das Schädelchirurgische Fragment ein absoluter Glücksfall da der Verfasser desselben diese Informationen selbst gibt. So müsse der Chirurg „dri cellen“ des Schädels – gemeint sind die Hirnhäute – unterscheiden: Mit dem „uel daz heizet herte muter“ ist hier die dura mater also die äußere Hirnhaut gemeint, die der Schreiber richtigerweise von der „ander muter lit vf dem hirne. di heizet pia mater“ (zarte, innere Hirnhaut) unterscheidet. Wenngleich auch drei unterschiedliche Hirnhäute angekündigt werden, gibt das Fragment keine weiteren Hinweise zur noch fehlenden Spinnwebenhaut (Arachnoidea). Folgend wendet sich das Schädelchirurgische Fragment dann der Erkennung und Behandlung unterschiedlicher Verletzungen des Schädels bzw. der Hirnhäute zu. 
Wolle der Chirurg Verletzungen der pia mater erkennen, müsse er den Patienten genau beobachten. Zeige dieser etwa eine allgemeine Rötung und an Pocken erinnernde weiße Punkte auf der Haut oder fließe diesem Eiter oder Blut aus der Nase oder den Ohren bzw. habe er epileptische Krämpfe, könne der Chirurg sicher sein, dass die „pia mater uerseret ist“. Der Verfasser räumt diesem Patienten kaum Heilungschancen ein und belehrt auch den Chirurgen, dass das Leben dieses Menschen „ist nicht lenger wan an den zenden tac“. Ganz andere Heilungschancen prognostiziert der Schreiber bei Verletzungen der harten, äußeren Hirnhaut. Zeige ein Patient die Zeichen, die auf eine Verletzung der dura mater schließen lassen, – genannt werden hier, dass „der mensche vnrechte sprache hat“, viel hustet und „bleich swart vnder den ougen“ ist – könne der Chirurg sich sicher sein, dass diese Verletzungen „genesen wol wil got“.
Der Verfasser des Schädelchirurgischen Fragments unterschiedet nun unterschiedliche Art und Weisen der Verletzung des Schädels bzw. der dura mater: (Kriegs-)Verletzungen „mit kolben. mit swertern. oder wa mit ez geslagen ist“ und (Kriegs-)Verletzungen durch Pfeile. 
Schon ganz zu Beginn des Textes erwähnt der Schreiber das Verfahren der Kraniotomie/Trepanation, also die Möglichkeit der Öffnung des knöchernen Schädels mit einem speziellen chirurgischen Bohrer zur medizinischen Behandlung: „so nim danne din uentilabrium (Trepanbohrer). vnde bor biz an di heize muter“. Mit der „heizen muter“ wird hier vermutlich die dura mater gemeint sein, da, wie durch den Schreiber selbst ausgeführt, eine Verletzung der pia mater tödliche Folgen mit sich bringen würde. Sei dann zu beobachten, dass sich 'Fleisch' durch die angebohrte Stelle drücke, so müsse der Chirurg einen „groz badeswammes alz daz loch ist“ nehmen und diesen darauf legen.


Darstellung einer Trepanation; Hieronymus Bosch: Die Entfernung des Wahnsinnssteins (1488-1516)
https://en.wikipedia.org/wiki/Trepanning#/media/File:Hieronymus_Bosch_053_detail.jpg

Vor allem bei Splitterverletzungen des Schädels sei es nach dem obligatorischen Kahlscheren des Kopfes die Aufgabe des Chirurgen, Knochensplitter mit einer Pinzette, „daz heizet picitariolus“, vorsichtig zu entfernen. Dabei müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass er „nicht enrueret duram matram mit dem gezuge“. Danach solle dann ein mit Eiklar und Honig bestrichenes Leinentuch um den Kopf, nicht aber über die Wunde gebunden werden. So versorgt könne der Patient vorerst „da liegen an den achten tac biz die wunde eitert“. Erst jetzt, so macht es den Anschein, wurde mit der eigentlichen Wundversorgung begonnen: Mit der einsetzenden Granulation wurde ein kleines Tuch zum Ausstopfen in die Wunde zwischen Schädeldecke und harter Hirnhaut gesteckt, worüber ein weiteres Tuch, das vorher mit Eiweiß benetzt wurde, gelegt werden sollte. Dieser 'Verband', so der Schreiber, müsse dann nach drei Tagen mit Wasser oder Wein benetzt und dann abgenommen werden. Sobald die Wundheilung beginnt, sei es dann Aufgabe des Chirurgen, diese mit einer Salbe zu bestreichen: „Swan du sihest daz di wunde ze samne gê. so nim di salbe di da heizet fuscum. vnde lege di dar biz si heile.
Auch bei einer Beule am Kopf, sei der Chirurg gefragt, vor allem wenn unklar ist, „weder daz craneum zebrochen ist oder nicht“. Hier müsse er die Wunde öffnen bzw. mit einem Kreuzschnitt erweitern, um sich die Verletzungen im Inneren genauer ansehen zu können. Erst dann könnten Knochensplitter entfernt und die Wunde wie oben beschrieben versorgt werden. 
Ähnlich wurde im Mittelalter nach den Angaben des Schädelchirurgischen Fragments auch die durch einen Pfeil verursachte Schädelverletzung versorgt. Diese „phil wunde“ müsse vorsichtig behandelt werden, indem der Chirurg den „phil gemechlichen […] mit der zangen“ herausziehe. Auch hier sollte im zweiten Schritt der Trepanbohrer zum Einsatz kommen. Der Chirurg könne nach dem Entfernen des Pfeils „bore[n] gegen dem loche da der phil uz ist genomen“, um weitere kleinere Teile des Pfeils im Inneren zu beseitigen. Nach der Trepanation könne dann die weitere Wundversorgung erfolgen. 
Die medizinisch-chirurgische Versorgung war jedoch, so zeigt es das Schädelchirurgische Fragment, nur die erste Stufe der Behandlung. Daran musste direkt eine nach strengen nahrungsmitteldiätetischen Anweisungen gerichtete Lebensweise anschließen. So habe der Chirurg seinem Patienten nach dem Eingriff alles zu verbieten, was die Heilung der Wunde nach mittelalterlichem Verständnis stören könne. Während der Verzehr von Rindfleisch, Käse und Milch verboten war, war es jedoch erlaubt, Weißbrot und gekochtes Huhn zu essen. Im Bereich des Geflügels war der Genuss von Gänsen, Reihern, Enten und Sperbern verboten und bei den Wildtieren sollten keine Hasen, Wildschweine und Hirsche sowie Bären verzehrt werden. Dahingegen war es gestattet, „eichorn“ zu essen. Gleich strenge Vorschriften gab es auch beim Obst sowie bei dem Verzehr von Fischen. Bäder waren ebenso verboten wie der übermäßige Weingenuss. Zudem war es den behandelten Männern nicht gestattet, „bi urowen [zu] slafe[n]“, während es dem Gesinde nicht erlaubt war, Sachen zu sagen und zu tun, „da uon [der Patient sich] erschrecken muge“.
Nicht nur seine schädelchirurgischen Behandlungsmöglichkeiten, sondern auch sein Vorgehen in der Darmchirurgie sowie seine Methode, Arm- und Beinfrakturen mit Eiweiß-(Mehl)-Verbänden zu versorgen, machten Roger Frugardi zu einem Vorreiter auf dem Gebiet der mittelalterlichen Chirurgie, wenngleich die akademische Kommentierung seines Werkes bereits kurz nach 1300 abriss.

Zum Weiterlesen:

- Keil, Gundolf: Art. Breslauer Arzneibuch, in: 2VL 1 (1978), S. 1023-1024.
- Keil, Gundolf: Art. Roger Frugardi, in: 2VL 8 (1992), S. 140-153.
- Keil, Gundolf: Schlesien als Gegenstand medizinischer Fachprosaforschung, in: Ders., Lothar Bosse, Josef Joachim Menzel (Hgg.): Schlesien als Aufgabe interdisziplinärer Forschung (Schlesische Forschungen 1), Sigmaringen 1986, S. 53-73.
- Keil, Gundolf: Technisches und wissenschaftliches Schrifttum im mittelalterlichen Schlesien, in: Ders., Josef Joachim Menzel (Hgg.): Anfänge und Entwicklung der deutschen Sprache im mittelalterlichen Schlesien (Schlesische Forschungen 6), Sigmaringen 1995, S. 183-218.
- Keil, Gundolf: Chirurgische Fachprosa des 13. bis 15. Jahrhunderts in Schlesien, Nordmähren und Nordböhmen, in: Ralf G. Pläser, Dietrich Schmidtke (Hgg.): Deutschsprachige Literatur des Mittelalters im östlichen Europa. Forschungsstand und Forschungsperspektiven, Heidelberg 2006, S. 387-426.
- Külz, Constantin; Külz-Trosse, Emma (Hgg.): Das Breslauer Arzneibuch R. 291 der Stadtbibliothek 1, Dresden 1908.
- Ónodi, László: Das 'Breslauer Arzneibuch'. Ein Kompendium schlesischer Medizinliteratur aus Texte des 12. und 13. Jahrhunderts, in: Ders., Josef Joachim Menzel (Hgg.): Anfänge und Entwicklung der deutschen Sprache im mittelalterlichen Schlesien (Schlesische Forschungen 6), Sigmaringen 1995, S. 151-166.

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