Sonntag, 16. Juli 2017

"von dem ampt der siechmeistrin" – Krankenpflege im mittelalterlichen Frauenkloster

Die Geschichte der Pflege kranker Mönche durch ihre Mitbrüder in den Klöstern des westlichen Kulturraums ist so alt wie die Geschichte dieser monastischen Glaubensgemeinschaften selbst. Die ersten Klosterregeln für Mönchsgemeinschaften schrieben die medizinische caritas fest und ebneten damit den Weg für eine monastisch organisierte Krankenpflege. So fand die Versorgung kranker Mönche schon in der Großen Ordensregel Basilius des Großen im 4. Jahrhundert Berücksichtigung und Benedikt von Nursia widmete diesem wichtigen Bereich im 6. Jahrhundert das 36. Kapitel seiner Regula Benedicti: In eigens zur Verfügung gestellten und innerhalb der Klostermauern liegenden Räumlichkeiten (lat. infirmarium, mhd. siechhûs) sollte sich ein als infirmarius bzw. siechmeister bezeichneter Mönch um die Gesundheit kranker Mitbrüder kümmern. Weit weniger bekannt und erforscht ist demgegenüber die Krankenpflege in mittelalterlichen Frauenklöstern. Gab es auch dort eigens hierfür bereitgestellte Räumlichkeiten und kümmerten sich auch Nonnen um die Versorgung ihrer kranken Mitschwestern? Welche Aufgaben erfüllten Nonnen im infirmarium? Diese Fragen sollen in unserem heutigen kurz!-Artikel beantwortet werden. 



Aderlass-Darstellung von der Ostseite des Nonnenchores des Klosters Wienhausen
(Darstellungen der Monatstätigkeiten); 
©Kloster Wienhausen


Die ersten klösterlichen Frauengemeinschaften im westlichen Kulturraum entstanden bereits Ende des 5./Anfang des 6. Jahrhunderts in Frankreich. Dort gründete der Bischof von Arles, Caesarius, zusammen mit seiner Schwester Caesaria in Arles einen Frauenkonvent und verfasste für diesen auch eine eigene Regel. Bei diesem Regeltext handelt es sich um die älteste für eine monastische Frauengemeinschaft geschriebene Klosterregel, die zudem bereits vor der Regula Benedicti entstanden ist. Auch Caesarius berücksichtigt den Aspekt der Krankenpflege: Innerhalb der Gemeinschaft solle alles unternommen werden, damit die kranken Nonnen citius convalescant, sed cum vires pristinas reparaverint. Die gesunden Nonnen sollten also Sorge tragen, dass ihre kranken Mitschwestern sich schnell wieder erholen und zu ihren alten Kräften zurückkehren können. Die Krankenversorgung im Frauenkloster war dabei immer direkt verbunden mit den geltenden strengen Klausurvorschriften; denn nach Auffassung der Zeit konnte nur eine innermonastisch organisierte Pflege von Kranken die Klausur und eine geordnete Gemeinschaft aufrechterhalten. 

Dass der innerklösterlichen Versorgung von erkranken Nonnen auch in den weiteren Jahrhunderten ein großer Stellenwert beigemessen wurde, diese gleichsam optimiert und genau strukturiert wurde, zeigt eine Handschrift der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe (Cod. K 1177). Das sogenannte Amptbuch von Johannes Meyer (1422-1485), das zwischen 1454-1455 in Bern entstand, belehrt in deutscher Sprache über die Aufgaben von 23 Klosterämtern in den Frauenkonventen des Dominikanerordens. Insgesamt handelt es sich dabei um eine Bearbeitung des im 13. Jahrhundert erschienenen Liber de instructione officialium ordinis fratrum praedicatorum necnon constitutiones sororum eiusdem ordinis et tractatus de initio et fundatione regulae fratrum et sororum de poenitentia B. Dominici Humberts von Roman. 

Johannes Meyer schreibt in seinem Amptbuch gleich in mehreren Kapiteln von dem ampt der siechmeistrin vnde wie sü alle ding die do gehörent zü der notturft der siechen wol geordent in dem siechusz haben soll (fol. 48v) und gibt damit eine sehr genaue Beschreibung von der Funktion und den Aufgaben einer infirmaria, die Meyer als siechmeistrin bezeichnet. Laut Meyer heiße diese deshalb siechmeistrin, weil sie ein gemein acht vnd sorg hat zü den siechen (den Kranken) vnd zü allen dem das in das siechusz gehort (fol. 48v). Die Siechenmeisterin sei also nicht nur für die gesundheitliche Versorgung der Kranken zuständig, sondern auch für den reibungslosen Ablauf der Arbeit im Klosterinfirmarium und trage damit eine große Verantwortung. Deswegen müsse sich die Nonne, die dieses wichtige Klosteramt bekleidet, auch deutlich vor ihren Mitschwestern hervortun. Sie solle stets mitlijdig, senfft, süsz in der red, flüssig mit trostlichen worten, fürsichtig vnde bescheiden (fol, 49r) sein. Neben dieser empathischen, sanften, bescheidenen und redegewandten Art müsse die Siechenmeisterin aber auch tapfer und begabt sein, um so den anderen Konventualinnen ein Vorbild sein zu können, sowie besonders fleißig in allen Angelegenheiten das Klosterinfirmarium oder die Kranken betreffend.

Im Infirmarium sei es eine ihrer wichtigen Aufgabe, sich um das Essen der kranken Schwestern zu kümmern und dieses in der Klosterküche in Auftrag zu geben. Während die gesünderen Nonnen gemeinsam miteinander essen würden, dürften die kränkeren Konventualinnen mithilfe von kleinen tischlin für die bettsiechen (fol. 49v) im Bett essen; allerdings müsse die Siechenmeisterin den kränkeren Nonnen dabei jegliche benötigte Hilfestellung leisten. Daneben läge eine besondere Aufgabe darin, darauf Acht zu geben, dass jede der sich im Infirmarium befindlichen Nonnen die arczneij zü rechter zeit (fol. 50r) bekomme. Um dies zu gewährleisten, müsse die Siechenmeisterin deswegen dick vnd vil die krancken besehen (fol. 50v), um so die richtigen medikamentösen oder krankenpflegerischen Entscheidungen treffen zu können. Da Meyer in seinem Amptbuch über das Siechenhaus selbst schreibt, dass dieses mit stuben küchen vnd kamerrn vnd des gelijch vnd mit garten vnd bomlin vnd anders das zü einem garten gehört (fol. 49r) und den kranken Nonnen bei ihrer Genesung helfe, ausgestattet sein müsse, darf wohl angenommen werden, dass es der Siechenmeisterin, die offensichtlich auch die Ausstattung des Klostergartens zu beobachten hatte, auch oblag, aus den Kräutern des Klostergartens die nötigen Arzneien für die kranken Konventualinnen selbst herzustellen. 

Ebenso war es die Aufgabe der Siechenmeisterin, darauf zu achten, dass sich alles nücz geschirr, bett gewant, stül vnd sessel vnd auch sollich geschir do man von die doten weschen (fol. 49v) soll, im Siechenhaus befindet. Schenkt man den Ausführungen Meyers Glauben, war sie auch damit beauftragt, auf die Hygiene zu achten, der schon im Mittelalter ein großer Stellenwert beigemessen wurde. So solle sie Sorge tragen, dass das Inventar und Instrumentarium des Infirmariums stets gereinigt und sauber gehalten werde, andernfalls könne sie dieses ausbessern oder komplett erneuern lassen. Die Siechenmeisterin müsse gon vmb vnd vmd durch die küchin vnd durch ander stet vnd sehen ob alle ding ordenlich vnd recht beschehen (fol. 50v) sind. Ihr obliege es auch, nachzuhalten, dass ausgeliehene Instrumente wieder zurückgegeben und an den für sie vorgesehenen Platz zurückgelegt werden.

Das Amptbuch Meyers gibt auch Auskunft darüber, dass eine Siechenmeisterin nicht allein für die Versorgung zuständig war, sondern ihr unterstützend eine vndersiechmeistrin (fol. 52r) zur Seite stand. Anscheinend war diese Untersiechenmeisterin für weniger schwere Erkrankungen zuständig, während die Siechenmeisterin sich selbst um die schwer erkrankten Nonnen kümmerte. So sei die Untersiechenmeisterin diejenige, die do gemeinglichen den sichen schwestern allen dinen ist die do kummen zü dem gemeinen tisch in das siechus (fol. 52r). Vor dem gemeinsamen Essen müsse sie die Glocke zur Essenszeit läuten, zur Not an das Waschen der Hände erinnern, das Tischgebet beaufsichtigen sowie während und nach dem Essen auf die Hygiene achten. Zudem könne sie dann, während die kranken Konventualinnen essen, aus den Büchern, die do trostlich vnd nücz materie in in haben begriffen (fol. 53r), vorlesen. Daneben solle sie immer wieder im Infirmarium nach Dingen Ausschau halten, do nit volbracht wer das sü es volbrecht (fol. 54r), und stets den siechen ir bett bereiten (fol. 54r). Auch sei es ihre Aufgabe, an jedem Abend mit der Siechenmeisterin abzusprechen und zu planen, was die siechen mornnendes (morgens) sollent essen (fol. 53r) und die genaue Zahl der Kranken zu beobachten, damit immer genügend Lebensmittel für alle Konventualinnen im Siechenhaus vorhanden sind. 

Schließlich erwähnt Johannes Meyer in seinem Amptbuch noch die Siechendienerin, die am unteren Ende der Hierarchie im Siechenhaus situiert zu sein scheint. Ihre Aufgabe ist in enger Absprache mit der Siechenmeisterin die unterstützende Pflege der bettlägerigen und schwer erkrankten Konventualinnen. Wenn ieman bett süch (bettlägerig) wer also das er gancz zü bett leg oder iemans so kranck wer das er einer stetten dinerin bedürfft (fol. 54r), müsse die Siechendienerin tätig werden. In diesem Fall müsse sie bett vnd küssin gemeinlich erschütten sü decken das harn geschurlin bietten vnd reinigen den stül stellen das es den siechen aller qwemlichest seij (fol. 54r). Die Siechendienerin habe also nicht nur die Aufgabe, den bettlägerigen Mitschwestern das Bett zu machen und diese zuzudecken, sondern sie müsse auch bei der Verrichtung der Notdurft stets behilflich sein. Ebenso helfe sie beim wasserbad (fol. 54v) oder kümmere sich um das Waschen des Kopfes oder der Füße. Meyer erwartet bei ihr augenscheinlich auch Kenntnisse auf dem Gebiet der Harnschau/Uroskopie, zumindest solle sie das wasser (Urin) [...] inbehalten in dem glasz so man den artzeten zeigen sol (fol. 54r-54v). Bei der Anwesenheit eines Arztes müsse sie dann bijstendig sein so sü das bedarff es seij tag oder nacht (fol. 54v) und sich – ebenso wie die Siechenmeisterin und die Untersiechenmeisterin – stets den Rat und die Unterweisung der Ärzte merken es seij in spijsz in tranck in arczneij oder wie es genant seij (fol. 54v). Starb eine Konventualin, fiel es zudem in den Aufgabenbereich der Siechendienerin, die Verstorbene zu waschen und die anderen Nonnen über den Todesfall zu informieren, damit die verstorbene Klosterfrau in das Gebet des Klosterkonvents aufgenommen werden konnte. 

Konstantin der Afrikaner bei der Uroskopie
Darstellung aus einer Handschrift des 13. Jahrhunderts (Oxford, Bodl., Rawl. C. 328, fol. 3r)
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Uroskopie#/media/File:Konstantinderafrikaner.jpg)

Das Amptbuch Johannes Meyers zeigt, dass in mittelalterlichen Frauenklöstern die innermonastische Krankenversorgung eine große Rolle gespielt hat. Frauenklöster unterhielten nicht nur eigene Klosterinfirmarien, sondern besetzten auch das wichtige Amt der infirmaria bzw. siechmeisterin, um sowohl in räumlicher als auch in personeller Hinsicht eine lückenlose Versorgung der kranken Mitschwestern garantieren zu können. Das Amptbuch belegt weiter, dass die Arbeit in klösterlichen Infirmarien sogar hierarchisch angeordnet sein konnte und unterschiedliche Amtsinhaberinnen für unterschiedliche Aufgaben zuständig waren, um die Arbeit im Siechenhaus zu optimieren.

Zum Weiterlesen:
  • Meyer, Johannes: Amptbuch, hrsg. von Sarah Glenn DeMaris, in: Johannes Meyer. Das Amptbuch (Monumenta Ordinis Fratrum Praedicatorum Historica 31), Rom 2015.
  • Bodarwé, Katrinette: Pflege und Medizin in mittelalterlichen Frauenkonventen, in: Medizinhistorisches Journal 37 (2002), S. 231-263.
  • Fechter,Werner: Art. Meyer, Johannes, in: 2VL 6 (1987), Sp. 474-489.
  • Jankrift, Kay Peter: Krankheit und Heilkunde im Mittelalter, Darmstadt 2003.
  • Schipperges, Heinrich: Heilkunde bei den Zisterziensern, in: Der Hessische Minister für Landwirtschaft und Forsten (Hg.): Eberbach im Rheingau. Zisterzienser – Kultur – Wein, Wiesbaden 1986, S. 93-105.
  • Seiler, Roger: Zur Entwicklung der Klosterinfirmarien, in: Hans Rudolf Sennhauser (Hg.): Wohn- und Wirtschaftsbauten frühmittelalterlicher Klöster. Internationales Symposium, 26.9.-1.10.1995 in Zurzach und Müstair, im Zusammenhang mit den Untersuchungen im Kloster St. Johann zu Müstair (Veröffentlichungen des Instituts für Denkmalpflege an der ETH Zürich 17), Zürich 1996, S. 173-188.

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