Sonntag, 11. Oktober 2015

Das Kinderbischofsfest im Mittelalter

In den Casus Sancti Galli, den St. Galler Klostergeschichten, berichtet der frühmittelalterliche Chronist Ekkehard IV. von St. Gallen (980-1057) davon, dass Konrad I. (881-918), König des Ostfrankenreiches, nach Weihnachten 911 ins Kloster St. Gallen gereist sei, um dort einem bestimmten Klerikerfest beizuwohnen, in dessen Mittelpunkt eine Prozession von Knaben („in processione infantum“) gestanden habe. Dieser Bericht Ekkehards IV. ist die früheste Erwähnung jenes Festes, das im Vordergrund dieses kurz!-Artikels stehen soll: das mittelalterliche Kinderbischofsfest. Dieser Artikels soll dabei die Fragen beantworten, was Kinderbischofsfeste waren, wo und wann ebendiese zelebriert wurden und wer an diesen Festen, die für zahlreiche Städte des heutigen Deutschlands (bspw. Hamburg, Eichstätt, Lübeck, Mainz), Frankreichs (bspw. Paris, Amiens, Soissons, Reims) oder Englands (bspw. Salisbury, Cambridge, Canterbury, Exeter) sowie Italiens und Spaniens belegt sind, teilnahm.

Das Kinderbischofsfest wurde in vielen Kathedralen, Pfarrkirchen, Klöstern aber auch Schulen alljährlich entweder um den 6. Dezember (Tag des Hl. Nikolaus) oder den 28. Dezember (Tag der Unschuldigen Kinder) des Jahres zelebriert. Im Mittelpunkt dieses Festes stand dabei immer die Wahl eines Kinderbischofs, der aus den Reihen der Chorknaben oder der Schüler gewählt wurde und der nach seiner Wahl für einen gewissen Zeitraum – entweder für wenige Tage um den 6. oder 28. Dezember oder aber auch über die gesamte Zeitspanne – bischöfliche Aufgaben etwa bei der Gestaltung der Liturgie übernahm und sogar bischöfliches Ansehen genoss. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass, auch wenn die Kinderbischöfe von den Chorknaben oder den Schülern selbst gewählt wurden, mit diesem Amt bestimmte Anforderungen verbunden waren, die vom Klerus immer wieder schriftlich festgehalten wurden. Ein Eintrag des Kapitelregisters der Kathedrale von York aus dem Jahre 1367 hält etwa fest, dass nur derjenige zum Kinderbischof gewählt werden solle, der über einen längeren Zeitraum für die genannte Kirche gearbeitet habe („diutius et magis in dicta ecclesia laboraverit“) und der insgesamt als der Geeignetste gelte. Zudem solle er von schöner Gestalt („corpore formosus“) sein. Sollten diese Anforderungen bei der Wahl nicht berücksichtigt werden, sei ebendiese ungültig („electio non valebit“). Das Kapitel der Kathedrale von York fügte 1390 noch hinzu, dass der Kinderbischof eine klare, kindliche Stimme („claram vocem puerilem“) haben solle. Es ist also ersichtlich, dass nur die Kandidaten, die die wichtigsten Eigenschaften eines Chorknaben erfüllten, überhaupt erst zum Kinderbischof gewählt werden konnten. 
Wie sehr ein Kinderbischof dann nach seiner Wahl an die Stelle eines geweihten Bischofs trat, zeigen schon die Kleidung und die Insignien, mit denen dieser ausgestattet wurde. Ebenso wie ein geweihter Bischof wurde der Kinderbischof mit einer Mitra ausgestattet, erhielt einen Stab sowie prachtvolle Gewänder aus kostbarsten Stoffen, die nicht selten mit Edelsteinen, Gold, Silber oder kunstvollen Stickereien versehen waren. Hinweise auf die Ausstattung eines Kinderbischofs bietet etwa das Haushaltsbuch von Henry Algernon Percy (1477-1527), 5. Earl of Northumberland, aus dem Jahre 1522. Zum kinderbischöflichen Ornat hätten demnach gehört

i Myter well garnished with Perle and Precious Stones, with Nowches of Silver and Gilt before and behind./ Item. iiij Rynges of Silver and Gilt, with four ridde Precious Stones in them./ Item. i Pontifical with Silver and Gilt, with a blue Stone in hytt./ It. i Owche broken Silver and Gilt, with iiij precious Stones and a Perle in the mydds./ It. A Croose, with a Staff of Coper and Gilt, with the Ymage of St. Nicholas in the mydds./ It. j Vestment redde with Lyons, with Silver, with Brydds of Gold in the Orferes of the same./ [...]“ 


Zu den Kostbarkeiten dieses Kinderbischofs zählte also nicht nur eine mit Perlen und Edelsteinen verzierte Mitra, sondern auch vier Ringe aus Silber und Gold mit kostbaren Steinen, ein schmuckvolles Pontifikale, eine goldene und silberne Brosche mit vier Steinen und einer Perle in der Mitte, ein Kreuz aus Kupfer und Gold mit dem Bildnis des Hl. Nikolaus sowie ein rotes, mit Löwen besticktes und mit Silber, Gold und Juwelen verziertes Gewand. Das zeigt, dass auch bei der Herstellung der Insignien des Kinderbischofs und der damit einhergehenden Imitation eines geweihten Bischofs ein großer Aufwand betrieben wurde. 
Nicht nur bei der Kleidung, sondern auch bei der Amtseinsetzung eines Kinderbischofs weisen vor allem die Libri Ordinarii (Regelbücher mit Anweisungen für den Verlauf ritueller Handlungen an einer bestimmten Kirche) auf Gemeinsamkeiten zwischen der Amtseinsetzung eines Kinderbischofs und der eines geweihten Bischofs hin: Der Liber Ordinarius des Stifts Gandersheim beschreibt im 16. Jahrhundert, dass der gewählte Kinderbischof auf den Altar gesetzt wurde („custodes elevant electum episcopum imponuntque eum altari“), um so seine Wahl zu bestätigen und zu vergegenwärtigen. 
Zudem nahm der Kinderbischof nach seiner Wahl und während seiner Amtszeit meist auf dem Bischofsthron bzw. Stuhl des Bischofs Platz. So gibt etwa das Zeremoniale von Viviers 1365 Auskunft darüber, dass sich der Kinderbischof zur Matutin (Nachtgebet), zur Vesper (Abendgebet) und zur Messe auf die Kathedra des Bischofs („episcopali cathedra“) setzte. Daneben ist in den Statuten von 1497 der Kathedrale von Toul überliefert, dass auch der Kinderbischof nach seiner Wahl auf den Bischofsthron hinter dem Altar der Hl. Maria gesetzt wurde, wo alle Bischöfe von Toul zuerst inthronisiert werden („ubi primo episcopi Tullenses intronizantur“). 
Doch nicht nur dem Kinderbischof wurde während seiner Amtszeit ein temporärer Sonderstatus gewährt, sondern auch allen Chorknaben. Diesen war es dann nämlich erlaubt, zusammen mit dem Kinderbischof im Chorraum der Kathedrale die erhöhten Plätze des Dekans oder der Chorherren einzunehmen.


Darstellung eines mittelalterlichen Kinderbischofs, 19. Jh.
https://en.wikipedia.org/wiki/Boy_bishop#/media/File:Boy_bishop.jpg

Nach der Wahl zum Kinderbischof war dieser während seiner Amtszeit stark in die Gestaltung der Liturgie eingebunden, was im besonderen an der Prozession sichtbar wird, die häufig im Anschluss an die Wahl oder die Amtszeit zelebriert wurde und dessen ‚Leiter’ der Kinderbischof war. Einen Einblick bietet hier zum Beispiel die Prozession am Vorabend des 28. Dezembers 1508 in der Kathedrale Salisbury: Innerhalb einer feierlichen Prozession zogen die in feine seidene Gewänder gekleideten Chorknaben zum Altar der Unschuldigen Kinder. Angeführt wurden sie dabei vom Kinderbischof, der in seinem vollen kinderbischöflichen Ornat erschien. Am Altar stimmte der Kinderbischof dann den Gesang Centum quadraginta an, der von drei Chorknaben mit einem Antwortgesang beantwortet wurde. Danach beweihräucherte der Kinderbischof den Altar („Episcopus Puerorum thurificet altare“) und stimmte nach einem weiteren Gebet den Wechselgesang der Hl. Maria an. Dann begab sich die Prozession zum Chor, wo die Chorknaben die erhöhten Plätze einnahmen. Im Verlauf dieser liturgischen Feier übernahmen die höhergestellten Kleriker, die ebenfalls an der Prozession teilnahmen, zusätzlich zum Überlassen der Sitzplätze im Chorraum die niederen Aufgaben (Tragen des Weihrauchfasses, der Bücher und der Kerzen) der Ministranten. Nach dem Sprechen eines weiteren Gebets bestieg der Kinderbischof den Bischofsthron und segnete alle Anwesenden. Der Cruciferarius (Kreuzträger) übernahm nun vom Kinderbischof den Bischofsstab, stimmte eine Antiphon an und forderte nach diesem Gesang die Anwesenden auf, sich vor dem Kinderbischof zu verneigen, da gegenüber einem Kinderbischof – vor allem von den Chorknaben – immer die gleiche Ehrerbietung erwartet wurde, wie sie einem geweihten Bischof zustand. Erneut übernahm der Kinderbischof danach seinen Bischofsstab und sprach weitere Segnungen aus. Die Amtszeit dieses Kinderbischofs der Kathedrale von Salisbury 1508 endete am 29. Dezember symbolisch mit der Übergabe des Kinderbischofsstabs.
Neben dieser Prozession durch den Kinderbischof kam es in zahlreichen Städten zu einer Anreicherung der Ursprungsliturgie während des Festes: Im Bamberger Stephansstift wurden etwa weitere Gesänge zu Ehren des Hl. Nikolaus in die Liturgie integriert. Daneben kam es vielerorts zu einem Besuch des Kinderbischofs im Haus des Bischofs sowie zu szenischen Darbietungen wie Mirakelspielen oder Moralstücken, denen der Kinderbischof beiwohnte. Die Statuten der Kathedrale von Toul belegen zudem Prozessionen der Kinderbischöfe durch die ganze Stadt, bei denen sie von Spielleuten und Trompetern begleitet wurden oder das Verteilen von Almosen in der Stadt durch den Kinderbischof und die Chorknaben. Vielerorts nahm der Kinderbischof nach dem eigentlichen Kinderbischofsfest noch eine ‚Visitationsreise’ vor, die ihn nicht selten durch die gesamte Diözese führte und auf der er mit zahlreichen Gaben und Geldgeschenken von Äbten, Prioren aber auch weltlichen Herrschern bedacht wurde. Daran wird deutlich, dass das Kinderbischofsfest nicht nur gerade von klerikalen Institutionen anerkannt und akzeptiert, sondern auch finanziell und materiell gefördert wurde. 
Auch wenn das Kinderbischofsfest in vielen Städten gefördert wurde und breite Akzeptanz erfuhr, wurde es in anderen Städten im Hoch- und Spätmittelalter abgeschafft: In Eichstätt wurde das Kinderbischofsfest bereits Ende des 13. Jahrhunderts, in Lübeck im 14. Jahrhundert verboten. In einem Brief der Pariser Theologischen Fakultät aus dem Jahre 1442 kritisierten einige Professoren offen die Klerikerfeste nach Weihnachten. Sie verurteilten stark das auch mit dem Kinderbischofsfest einhergehende Singen, Tanzen sowie das Tragen von Masken (Mirakelspiele, Moralstücke) und sahen darin eine Travestierung bzw. Profanisierung des Glaubens. Immer wieder waren auch die hohen finanziellen Ausgaben und die Überzeugung, dass das Fest um den Kinderbischof die Stellung des geweihten Bischofs schmälere und damit den Klerus lächerlich mache, Gründe dafür, dass ein generelles Verbot des Festes gefordert wurde. Auf der anderen Seite wurde von gerade theologischer Seite immer wieder die Wichtigkeit des Festes verteidigt: Die Legitimationsgrundlage des Kinderbischofsfests war dabei eng verbunden mit den beiden Tagen, die ebendieses einrahmen. So wird heute angenommen, dass jenes Fest sich unter anderem in Anlehnung an die Verehrung des Hl. Nikolaus (6. Dezember) entwickelte. Da die Heiligkeit des Hl. Nikolaus, so berichtet es etwa die Legenda aurea des Jacobus von Voragine, sich durch diverse Wundertaten schon in seiner Kindheit gezeigt haben soll, bot der Hl. Nikolaus ideale Anknüpfungspunkte für die Feier um den Kinderbischof. Eine zweite Legitimationsbasis war die Verehrung der Unschuldigen Kinder (28. Dezember). Mit dem Fest sollte der Kinder, die auf Befehl des römischen Stadthalters Herodes in Betlehem getötet worden waren, gedacht werden. Durch das Kinderbischofsfest sollte gleichsam ein Andenken gesetzt werden für diesen in der Bibel überlieferten Mord an reinen, unschuldigen Kindern. Aufgrund dieser Legitimation gab es vor allem in katholischen Regionen auch Städte, in denen das Kinderbischofsfest über das Mittelalter hinaus zelebriert wurde. So wurden etwa in Mainz und Köln auch noch in der Frühen Neuzeit Kinderbischöfe gewählt. 


Zum Weiterlesen:

- Chambers, Edmund Kerchever: The Medieval Stage I, Oxford 1903, hier v.a. S. 336-371.
- Skambraks, Tanja: Vom Ritual zum Spiel. Grenzen, Transfer und Ausformung ritueller Handlungsabläufe am Beipspiel des mittelalterlichen Kinderbischofsfestes, in: Andreas Büttner, Andreas Schmidt u.a. (Hgg.): Grenzen des Rituals. Wirkreichweiten – Geltungsbereiche – Forschungsperspektiven, Köln/Weimar/Wien 2014, S. 141-162. 
- Skambraks, Tanja: „Episcopus Puerorum, Christum puerum verum et eternum pontificem signans.“ Das Kinderbischofsfest im Spiegel englischer Überlieferung, in: Dominik Fugger (Hgg.): Verkehrte Welten? Forschungen zum Motiv der rituellen Inversion (Historische Zeitschrift. Beihefte 60), München 2013, S. 145-170. 
- Skambraks, Tanja: Im Spannungsfeld zwischen Spiel und Ernsthaftigkeit. Einige Bemerkungen zum Kinderbischofsfest in England, in: Sabine von Heusinger, Annette Kehnel (Hgg.): Generations in the Cloister. Youth and Age in Medieval Religious Life (Vita regularis. Ordnungen und Deutungen religiosen Lebens im Mittelalter 36), Zürich, Berlin 2008, S. 75-99.

1 Kommentar:

  1. Hab das einige Jahre gemacht im Ennstal (Pfarre Haus), Wahl durch alle anwesenden Kinder, wahlberechtigt ein Ministrant/in! Aufgaben: liturgische - Ansprachen an eltern und Kinder; Kollekte für Kinder in Not
    Heuer wird es in Kirchberg an der Raab wieder eingeführt

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