In
den Herbstmonaten des Jahres 1683 wurden die Einwohner des kleinen in der
Grafschaft Mansfeld im heutigen Sachsen-Anhalt gelegenen Gehofen in Aufregung
versetzt. Angeblich sei auf einem ehemaligen Rittergut plötzlich ein Gespenst erschienen,
welches dort nun sein Unwesen treibe und besonders eine Bewohnerin schikaniere.
Schnell verbreiteten sich die Erzählungen und Spekulationen, die sich um das
bald sogenannte Gehofische Nonnengespenst rankten, auch über die Dorfgrenzen
hinaus. Das Gespenst, welches von Oktober 1683 bis in die Frühlingsmonate des
Jahres 1684 spukte, entwickelte sich dabei zu einer der bekanntesten
Geistergeschichten seiner Zeit und wurde bis ins 18. Jahrhundert hinein vor
allem in protestantischen Gegenden rezipiert.
Das Gespenst suchte ausschließlich Philippina von Eberstein, die Ehefrau des Gehofener Gutsbesitzers Georg Sittich von Eberstein, heim. Philippina berichtete dem Dorfpfarrer Bernhard Thalemann von ihren Erlebnissen: Die „Gestalt einer ganz weiß gekleideten Nonne mit einem rothen Creutze auf dem Haupt“ sei ihr erschienen, habe erklärt, dass sie dem thüringisch-sächsischen Adelsgeschlecht von Trebra entstamme und die Frau dazu aufgefordert, ihr zu folgen. Auf dem Gelände des ehemaligen Rittergutes und jetzigem Wohnsitz der Familie von Eberstein würde sich ein Schatz aus dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) befinden, der von einem schwarzen Hund bewacht werde und den es zu finden gelte. Als Gegenleistung für den Schatz forderte das Gespenst einen Grabstein mit seinem Namen Anna von Trebra und dem Wappen des Geschlechts. Als Philippina sich jedoch weigerte, dem Gespenst zu folgen, habe dieses sie geschlagen. Der Pfarrer bestätigte später, dass er am Körper der Adligen tatsächlich Verletzungen gesehen habe, die von Schlägen stammen könnten.
Das Gespenst suchte ausschließlich Philippina von Eberstein, die Ehefrau des Gehofener Gutsbesitzers Georg Sittich von Eberstein, heim. Philippina berichtete dem Dorfpfarrer Bernhard Thalemann von ihren Erlebnissen: Die „Gestalt einer ganz weiß gekleideten Nonne mit einem rothen Creutze auf dem Haupt“ sei ihr erschienen, habe erklärt, dass sie dem thüringisch-sächsischen Adelsgeschlecht von Trebra entstamme und die Frau dazu aufgefordert, ihr zu folgen. Auf dem Gelände des ehemaligen Rittergutes und jetzigem Wohnsitz der Familie von Eberstein würde sich ein Schatz aus dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) befinden, der von einem schwarzen Hund bewacht werde und den es zu finden gelte. Als Gegenleistung für den Schatz forderte das Gespenst einen Grabstein mit seinem Namen Anna von Trebra und dem Wappen des Geschlechts. Als Philippina sich jedoch weigerte, dem Gespenst zu folgen, habe dieses sie geschlagen. Der Pfarrer bestätigte später, dass er am Körper der Adligen tatsächlich Verletzungen gesehen habe, die von Schlägen stammen könnten.
Überhaupt
war es der Pfarrer, der der Geschichte unwissentlich zu einer weiteren Verbreitung
verhalf, indem er sich ratsuchend an das Konsistorium in Eisleben, eine
kirchliche Verwaltungsbehörde, wandte, um nachzufragen, wie er der Betroffenen
helfen könnte. Die von seinem Gemeindemitglied geschilderte Begegnung mit dem
Geist zweifelte er dabei keineswegs an und Geisterbewältigung stellte explizit
eine Aufgabe der Geistlichkeit im Luthertum dar. Die Antwort, die Thalemann
schließlich erhielt, offenbart viel über den Geisterglauben in einer von
reformatorischen Entwicklungen geprägten Region der damaligen Zeit: Erneut
wurden die Erlebnisse Philippinas kaum infrage gestellt, vielmehr wurden vor
allem die Verletzungen als möglicher Beweis für die Existenz des Gespenstes
betrachtet. Kritisiert wurde von den Autoritäten jedoch die Interpretation des
Geistes als die Wiederkehr einer Verstorbenen. Unmöglich könne hier solch ein
Fall vorliegen, da die Seelen der Verstorbenen in Frieden bei Gott seien.
Vielmehr handle es sich bei Gespenstererscheinungen um Versuchungen des Teufels,
denen es zu widerstehen oder Prüfungen des Glaubens, die es zu bestehen gelte.
Pfarrer Thalemann wurde geraten, vermehrt für die Betroffene und mit ihr
zusammen zu beten. Auch sollte er prüfen, warum gerade Philippina von Eberstein
von der Gestalt heimgesucht werde. Hatte sie womöglich etwas zu verbergen, sich
versündigt oder sich die Verletzungen gar selbst zugefügt? Darüber hinaus
kontaktierte Thalemann die Theologische Fakultät der Universität Jena, um sich
eine zweite Meinung einzuholen. In den Augen der hier tätigen Professoren
gehörte der Geist zur „classe der bösen und sündlichen Geiser“, da er
körperliche Gewalt anwenden würde. Die Erscheinung sei letztlich eine Prüfung
des Glaubens der Adligen, bei welcher der Pfarrer sie wiederum durch Gebete
unterstützen sollte. Zudem sollte sich Philippina immer in Gesellschaft von
Menschen aufhalten, um zu verhindern, dass der Geist sich ihr erneut näherte. Ausgerüstet
mit diesen beiden Gutachten kümmerte sich Thalemann nun vermehrt um Philippina,
wobei er jedoch nie an ihrer Aufrichtigkeit zweifelte, sondern von Anfechtungen
des Teufels ausging. Vor allem deshalb versuchte er sie davon zu überzeugen,
sich nicht auf die Forderungen des Geistes einzulassen und keineswegs den
Schatz zu heben. Trotz der Fürsorge des Pfarrers, der schließlich die gesamte
Gemeinde aufforderte, für Philippina zu beten, verschlechterte sich deren
Zustand. Den Quellen zufolge erschien ihr das Nonnengespenst nun täglich sowohl
morgens als auch abends und ihren ganzen Körper zierten bald Blutergüsse und
Schrammen. Mittlerweile hatte auch Graf Johann Georg III. zu Mansfeld-Eisleben
(1640-1710) von den Ereignissen gehört und schlug vor, die gesamte Grafschaft
für Philippina Fürbitte halten zu lassen. Noch wurde Protest gegen dieses
Vorgehen geäußert, da viele Pfarrer fürchteten, ihre Gemeindemitglieder könnten
von dem Geisterglauben „angesteckt werden“. Vor Ort musste Pfarrer Thalemann
feststellen, dass Philippina begonnen hatte, Ratschläge von Dorfbewohnern
anzunehmen, die ihr vorschlugen, das Gespenst das nächste Mal zu beschimpfen
und abfällig zu behandeln.
Schließlich
eskalierte die Situation im Januar, als Philippina und ihr Mann Georg den Ort
verlassen wollten, ihr der Geist aber seine Mitreise ankündigte und Philippina
mit der Pistole ihres Mannes auf diesen zu schießen versuchte. Noch einmal
verschärften sich die Attacken. Nicht nur schlug sich Philippina nun vermehrt
selbst, da ihr dies angeblich befohlen worden war, auch verletzte das Gespenst
nun andere Personen, die jedoch aussagten, nichts gesehen, sondern nur die
Schmerzen gefühlt zu haben. Als Konsequenz wurde die Fürbitte zwar nicht auf die
ganze Grafschaft ausgeweitet, jedoch auf das Dekanat Artern, ein Gebiet von
zehn Pfarreien. Explizit wurde in der Fürbitte die Existenz des Geistes als
gegeben angenommen: „daß sie von einem geiste nicht allein mit seiner
erscheinung tag und nacht geplaget […] sondern seinen mörderischen angriffen
grausamer weise […] und schmertzlich gequälte wird.“ Interessanterweise genau
am Sonntag nach Ostern 1684, einem Tag an dem in Gottesdiensten häufig das Ende
von Besessenheiten verkündet wurde, verschwand das Nonnengespenst so plötzlich,
wie es gekommen war, und Philippinas Zustand besserte sich.
Bereits
einen Monat später beauftragte der oben genannte Graf das Konsistorium mit der
Verfassung eines Berichts über die Ereignisse. Noch bevor sich dieses jedoch an
die Arbeit machen konnte, erschien bereits „Das
Gehofische Gespenst“, dessen Verfasser nicht identifiziert werden konnte,
der aber über eine gute Kenntnisse der Umstände verfügte. Dessen Werk war so
erfolgreich, dass es schon nach wenigen Monaten in mehreren Auflagen vorlag und
zudem die Veröffentlichung anderer Berichte mit derselben Thematik anregte.
Philippinas Familie jedoch fühlte sich durch die hier vorliegenden
Schilderungen geschädigt und verunglimpft: In der sechsseitigen Schrift wurde
nämlich auf einen zwischen dem Geschlecht von Trebra und der Familie von
Eberstein schwelenden Erbschaftsstreit um besagtes Rittergut angespielt, auf
dem nun der Geist Annas von Trebra vermeintlich sein Unwesen trieb. Pfarrer Thalemann
erstellte daraufhin einen weiteren Bericht, der näher an der Wahrheit sein und
den Ruf der Familie wiederherstellen sollte. Nach langen Diskussionen mit dem
Konsistorium konnte er diesen schließlich unter dem Titel „Eigentliche Beschreibung Des Gehofischen
Nonnen=Gespensts“ Ende 1684 in den Druck geben. 1687 verfasste er eine
weitere Schrift, die sich mit den Geschehnissen befasste.
Beide
Texte konnten jedoch nicht verhindern, dass auch noch Jahre nach Auftauchen des
Geistes in Gehofen über die Besitzverhältnisse hinsichtlich des Gutes
spekuliert wurde sowie über den Gesundheitszustands Philippinas, da sie als
Einzige das Gespenst jemals zu Gesicht bekommen hatte. Für andere wurde sie
einem beeindruckenden Beispiel für Standhaftigkeit, da sie die Probe ihres
Glaubens vorbildlich bestanden hatte. Das Gehofische Nonnengespenst selbst war
zwar seit Frühjahr 1684 nicht mehr gesehen worden, in Erzählungen lebte es
jedoch weiter und sorgte für immer neuen Gesprächsstoff.
Zum Weiterlesen:
anonymer Bericht über das „Gehofische Gespenst“
(1684): http://de.wikisource.org/wiki/Das_Gehofische_Gespenst
Rieger, Miriam: Der Teufel im Pfarrhaus. Gespenster,
Geisterglaube und Besessenheit im Luthertum der Frühen Neuzeit, Stuttgart 2011.
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