Sonntag, 27. November 2016

Friedrich I. und die Päpste: Teil IV – Letzte Provokationen und Doppelwahl

Im letzten Teil unserer kurz!-Reihe ging es um die Streitigkeiten zwischen Papst Hadrian IV. und Kaiser Friedrich I. Barbarossa rund um den Hoftag von Besanç​​on (1157). Diese hatten zu einer weiteren Verhärtung der Fronten zwischen den beiden Mächten, aber auch innerhalb des Kardinalskollegiums geführt. Als der Kaiser sich im Jahre 1158 erneut nach Italien aufmachte, um zu versuchen, die lombardischen Städte endlich unter Kontrolle zu bringen, war die Stimmung bereits äußerst angespannt. Wie es zum endgültigen Bruch zwischen Papst und Kaiser kam, und wie dieser schließlich zu einer Doppelwahl führte, auf die eine fast 20 Jahre andauernde Kirchenspaltung folgen sollte, lest ihr im letzten Teil dieser kurz!-Reihe.

Im Vorfeld seines zweiten Italienzuges hatte Friedrich I. Barbarossa seinen Kanzler Rainald von Dassel und Otto von Wittelsbach nach Italien geschickt, um von den italienischen Städten militärische Unterstützung gegen die Lombarden einzufordern. Dabei sollte für Städte im Kirchenstaat keine Ausnahme gelten. Dadurch sah Papst Hadrian IV. allerdings seine Herrschaftsansprüche klar missachtet. Als Barbarossa mit seinem Heer in Italien eintraf, belagerte er zunächst Mailand (mehr dazu gibt es hier) und unterwarf die Stadt schließlich. Daraufhin lud er zu einem Hoftag nach Roncaglia, auf dem es vor allem darum gehen sollte, die Rechts- und Herrschaftsansprüche des Königs im italienischen Teil seines Reiches zu definieren. Als Ergebnis wurden unter anderem folgende Beschlüsse festgehalten: Alle Gerichtsbarkeit und Zwangsgewalt sollte dem Kaiser zustehen, ihm wurde das Recht zugesprochen, überall Pfalzen zu errichten und die Steuererhebung wurde geregelt. Während es bei der Auseinandersetzung nach dem Hoftag von Besançon lediglich darum ging, wie Kaiser- und Papsttum sich selbst und gegenseitig verstanden, traten mit den Roncaglischen Beschlüssen realpolitische Fragen in den Vordergrund. All diese Beschlüsse sollten zudem auch den Kirchenstaat und damit den Herrschaftsbereich des Papstes einschließen. Außerdem forderte Barbarossa einen Lehnseid von allen Bischöfen, die ihren Besitz und damit einhergehende Rechte von ihm erhalten hatten. Dies stellte einen massiven Eingriff in die Rechtsgewohnheiten des Kirchenstaates dar und konnte dem Papst kaum gefallen. Die Folge war eine zunehmende Zuspitzung der Ereignisse.  

Bald begann Hadrian IV., sich über die Praxis des kaiserlichen Steuereintreibens im Kirchenstaat zu beklagen. Zudem entbrannte ein Streit um die Besetzung des Bischofsstuhles von Ravenna, da der Papst dem von Friedrich I. Barbarossa ausgewählten Kandidaten keine Zustimmung erteilen wollte. Daraufhin befahl der Kaiser seinen Notaren, dem Papst künftig den pluralis maiestatisalso die ehrenvolle Anrede im Plural, in Schriftstücken, zu verweigern und ihn nur noch im Singular anzusprechen. Wie der kaiserliche Biograf Rahewin (gestorben vor 1177) berichtet, sollten zudem päpstliche Briefe abgefangen worden sein, in denen Hadrian IV. die lombardischen Städte dazu aufgerufen haben soll, erneut vom Kaiser abzufallen. Schließlich verbot Hadrian IV. dem Kaiser schlicht, Boten nach Rom zu schicken und so kam die Kommunikation zwischen den beiden Seiten fast gänzlich zum Erliegen. Keine Partei war willens, von ihren Forderungen und Standpunkten abzurücken. Währenddessen fanden auf beiden Seiten Doppelverhandlungen statt: So korrespontierte der Kaiser heimlich mit der römischen Kommune, während Hadrian IV. mit Mailand in Kontakt stand. Schließlich drohte der Papst Friedrich I. Barbarossa die Exkommunikation an, sollte dieser sich nicht innerhalb von 40 Tagen nachgiebig zeigen. Zu dieser angedrohten Strafe kam es jedoch nicht, da Papst Hadrian IV. vor Ablauf der gesetzten Frist überraschend verstarb.  

Das Kardinalskollegium war nach wie vor in zwei Parteien gespalten: die größere hatte die normannenfreundliche Politik Hadrians IV. unterstützt und wollte die die Unabhängigkeit des Kirchenstaates sichern, die kleinere hatte sich gegen dessen Maßnahmen gestellt und wollte eine Zusammenarbeit mit dem Kaiser. Beide Seiten zeigten sich unnachgiebig, sodass es bei der anschließenden Papstwahl zu keiner Einigung kam. Dies war vor allem dem nicht eindeutigen Papstwahlrecht der damaligen Zeit geschuldet.    

Während heutzutage derjenige Kardinal Papst wird, der im Konklave zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erhält, gab es damals großen Interpretationsspielraum, welchem Teil der Kardinäle bei der Wahl Recht zu geben sei: Einerseits gab es die Meinung, die uns heute logisch erscheint, der sogenannten maior pars, also der Mehrheit, zu folgen. Andererseits konnte bei der Wahl aber auch die - möglicherweise kleinere – sanior pars, das heißt der vernünftigere Teil der Wähler, den Ausgang der Abstimmung entscheiden. In einem Papstwahldekret aus dem Jahre 1059 wurde zudem festgehalten, dass zunächst die Kardinäle gründlich über die Wahl beraten und anschließend die ihnen untergeordneten Kardinalkleriker konsiultierensollten, um schließlich mit Zustimmung des übrigen Klerus und des Volkes einen neuen Papst zu bestimmen.  

Nach dem Tod Hadrians IV. am 1. September kam es nun allerdings zu einer Doppelwahl, da die Kardinäle sich uneinig waren: Der kaiserfreundliche Teil der Kardinäle bestimmte Oktavian von S. Cecilia zu Papst Viktor IV., während die Anhänger Hadrians IV. Roland von S. Marco, den ehemaligen päpstlichen Kanzler, der beim Hoftag von Besanç​​on bereits für Aufsehen gesorgt hatte, zu Papst Alexander III. machten. Zwar fand die Weihe Viktors IV. einige Tage vor der Alexanders III. statt, letzterer wusste jedoch die große Mehrheit der Kardinäle hinter sich und wurde nicht müde, zu betonen, dass für seinen Rivalen lediglich drei Kardinäle gestimmt hätten. Außerdem erhob er den Vorwurf, dass die Zeremonien rund um die Papstwahl durch Viktor IV. und dessen Anhänger gestört worden seien und man ihm sogar den bereits umgelegten Papstmantel heruntergerissen habe, um ihn Viktor IV. anzulegen. Zudem berichtete er vom Eindringen einer bewaffneten Menge in die Kirche, die seiner Darstellung nach dafür bezahlt worden war, die Papstwahl zu stören. Schließlich blieb ihm nur noch die Flucht in die Engelsburg. Viktor IV. wiederum warf seinem Gegner vor, gemeinsam mit den Normannen eine Verschwörung gegen den Kaiser geplant zu haben.  

Beide Seiten und ihre Wählerschaft versuchten, ihre eigene Wahl als rechtmäßig darzustellen. Dabei mögen die Argumente Alexanders III. uns heute überzeugender erscheinen als die seines Konkurrenten, doch zählten zur Durchsetzung des Machtanspruchs auch Entschlossenheit und eine mächtige Anhängerschaft. Beides kann der Seite Viktors IV. nicht abgesprochen werden, da er sowohl Friedrich I. Barbarossa, die Kleriker der Petersbasilika als auch die Römer, die eher einer kaiserfreundlichen Politik zuneigten, auf seiner Seite wusste.  

Für den Kaiser hätte Alexander III. einen weiteren unbequemen Papst bedeutet. Immerhin war dieser als Kanzler Hadrians IV. wohl maßgeblich an dessen politischem Handeln beteiligt gewesen. Vor allem sein Auftreten am Hoftag von Besançon musste Friedrich I. Barbarossa noch in lebhafter Erinnerung gewesen sein. In den folgenden Jahren setzte sich der Kaiser massiv gegen Alexander III. als Papst ein und brachte nach dem frühen Tod Viktors IV. (1164) weitere eigene Päpste ins Spiel, sodass die Kirchenspaltung erst im Jahre 1177 beigelegt werden konnte. Alexander III. triumphierte  über alle vom Kaiser in Position gebrachten Kandidaten, nicht zuletzt, weil er mit den Königen von England und Frankreich zwei mächtige Unterstützer gefunden hatte. So musste sich Friedrich I. Barbarossa im Juli 1177 in Venedig durch die Leistung des Marschall- und Stratordienstes (mehr dazu findet ihr hier) und die Erbringung eines Fußkusses schließlich fügen und Alexander III. als rechtmäßigen Papst anerkennen.  
 
Dieses Bild zeigt, wie Friedrich I. Barbarossa Papst Alexander III. im Jahre 1177 schließlich anerkennt und vor ihm niederkniet (https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_III._(Papst)#/media/File:B_alexander_III2.jpg)
Vor allem in diesem letzten Teil unserer kurz!-Reihe, aber auch in den vorangegangenen Artikeln wird deutlich, wie wichtig symbolhafte Handlungen und die Wahrung bestimmter Rituale und Umgangsformen für die damalige Politik und das Verhältnis großer Mächte untereinander waren. Ihre Missachtung konnte schnell als Provokation gesehen, aber auch als solche genutzt werden, was in diesem Fall zu einer Entfremdung zwischen Kaiser, Papst und deren jeweiligen Anhängern führte, die über einen Zeitraum von gut 20 Jahren nicht überbrücken war.  

Zum Weiterlesen:

GÖRICH, Knut, Friedrich Barbarossa, München 2011.
LAUDAGE, Johannes, Friedrich Barbarossa: (1152-1190), Regensburg 2009.

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