Sonntag, 18. Januar 2015

Das lange 10. Jahrhundert – Ein dunkles Zeitalter des Papsttums?

„In Rom war nämlich der Bischof des apostolischen Stuhles verschieden, Johannes mit Namen; dieser hatte schon früher von seinem Verwandten Gift erhalten, jetzt aber wurde er von demselben und zugleich anderen Genossen seiner Freveltat, da er ihrer Meinung nach noch länger leben würde als daß ihre Begierde hätte gestillt werden können, da sie sowohl seinen Schatz wie die Leitung des Bistums an sich zu reißen dürsteten, so lange mit einem Hammer geschlagen, bis dieser im Gehirn stecken blieb.“
(Annales Fuldenses, zitiert nach: Hebers, Klaus, Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 97.)

So berichten die Fuldaer Annalen vom Tode Papst Johannes‘ VIII. im Jahre 882. Dieser Mord stand am Beginn des langen 10. Jahrhunderts für das Papsttum, für das sich seit dem 16. Jahrhundert die Bezeichnung von Caesare Baronio Saeculum Obscurum – das dunkle Jahrhundert – verbreitet hatte. Von einigen Historikern wird die Herrschaft in Rom zu Beginn dieses Zeitraumes bis etwa in die zweite Hälfte des 10. Jahrhunderts hinein auch als „Pornokratie“ oder „Hurenregiment“ bezeichnet. Das Papsttum schien also zu dieser Zeit, wie an diesen negativen Bezeichnungen zu sehen ist, den moralischen Ansprüchen, die bis heute damit verknüpft sind, keinesfalls gerecht zu werden. Doch nicht nur der unmoralische Lebenswandel einiger Päpste veranlasste Caesare Baronio von einem Saeculum Obscurum zu sprechen, sondern auch der Mangel an schriftlich überlieferten Quellen für diese Zeit. In diesem Artikel soll es nun darum gehen, die für dieses Zeitalter prägenden Ereignisse nachzuzeichnen und den Ursachen auf den Grund zu gehen, die dazu führten, dass das Papsttum zu einer „Pornokratie“ verkam.


Im 10. Jahrhundert sahen sich große Teile Europas durch fremde Invasoren bedroht, so auch Italien, das von Sizilien her die muslimischen Sarazenen fürchtete, die sich seit dem 8. Jahrhundert im Mittelmeerraum ausbreiteten. Spätestens seit der Zeit Johannes VIII. (852‑882) trat das Kaisertum jedoch als Schutzmacht des Papsttums in den Hintergrund, da weder Karl der Kahle (823-877) noch Karl der Dicke (839-888), die letzten beiden Kaiser aus dem Hause der Karolinger, ihm gegen die Gefahr aus dem Süden zu Hilfe kamen. Durch den Rückzug der Karolinger aus der Italienpolitik entstand ein Machtvakuum, das lokale Machthaber zu füllen versuchten. Für die Stadt Rom waren dies rivalisierende Adelsgeschlechter, für die die Besetzung des Heiligen Stuhles mit Familienmitgliedern eine Möglichkeit darstellte, ihre Macht zu vergrößern. Im Kampf um die Macht war ihnen dabei jedes Mittel recht, sodass es zu einer Verrohung der Sitten kam, die auch vor dem Papsttum nicht Halt machte. Einige Beispiele für diese Entwicklung, neben dem oben beschriebenen Mord an Johannes VIII. werden in diesem Artikel dargestellt.
Eine für diese Zeit charakteristische Episode war das Leichengericht gegen Papst Formosus aus dem Jahre 897, der nach seinem Tod von seinem Nachfolger Stephan VI. wegen angeblicher Usurpation des Papstthrones angeklagt wurde. Man exhumierte also den Leichnam des Formosus und stellte ihn vor Gericht. Der Angeklagte wurde verurteilt und die Leiche in den Tiber geworfen. Der wirkliche Grund für die Anklage fand sich jedoch unter anderem im Ringen verschiedener Fraktionen in Rom um die Macht. Und auch der Ankläger Stephan VI. starb noch im selben Jahr eines gewaltsamen Todes.


Historisierende Darstellung der Leichensynode in einem Gemäde von Jean-Paul Laurens, 1870
 (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/53/Jean_Paul_Laurens_Le_Pape_Formose_et_Etienne_VII_1870.jpg).

Etwa seit dieser Zeit herrschte in Rom ein Senator namens Theophylakt von Tusculum (vor 864-924/5). Dessen Tochter Marozia (um 892‑932) mischte für eine Frau dieser Zeit in bemerkenswertem Maße in der großen Politik mit: Unter anderem verhinderte sie ein Bündnis von Papst Johannes X. mit dem norditalienischen König Berengar, indem sie den römischen Bischof kurzerhand einkerkern und ermorden ließ. Einigen Berichten zufolge war sie sogar die Geliebte von Papst Sergius III., mit dem sie einen unehelichen Sohn gehabt haben soll, der später als Johannes‘ XI. ebenfalls den Papstthron bestieg. Unter anderem mit ihrer Herrschaft wird die oben bereits genannte Bezeichnung „Hurenregiment“ gerechtfertigt. Schließlich wurde sie jedoch von ihrem ehelichen Sohn Alberich II. gestürzt, der in der Folgezeit eine Alleinherrschaft in Rom aufbaute. Unter anderem setzte er die Wahl seines eigenen Sohnes Octavian zum Papst durch, der 955 unter dem Namen Johannes XII., möglicherweise im Alter von gerade einmal 16 Jahren, den Heiligen Stuhl bestieg.
Während des Pontifikats Johannes XII. näheren sich das Papsttum und das Ostfrankenreich unter Otto I. dem Großen (912-973) wieder an. Der junge Papst geriet zunehmend in Bedrängnis, da sein ausschweifender Lebenswandel immer wieder öffentlich angeprangert wurde und man ihm unter anderem Grausamkeiten, Trunk- und Spielsucht, aber auch die Anrufung heidnischer Götter vorwarf. Zudem bedrohte der byzantinische Vormarsch in Süditalien die Macht des Papstes, sodass er Otto I. zu Hilfe rief und ihm im Gegenzug die Kaiserkrone anbot. So trat nun wieder ein Ostfranke als Schutzmacht des Papsttums auf und am 2. Februar 962 fand in Rom die Kaiserkrönung Ottos I. statt. Kaum hatte er Rom verlassen, gab Papst Johannes XII. sich jedoch wieder seinem ausschweifenden Lebensstil hin und es häuften sich die Hinweise darauf, dass er mit Ottos Feinden, darunter Ungarn und Byzanz, konspirierte, sodass der Kaiser sich gezwungen sah, erneut in Rom zu intervenieren und Johannes XII. aus der Stadt zu vertreiben. Außerdem ließ er ihn durch eine Synode wegen sexueller Ausschweifungen und der Abwendung vom Christentum absetzen.  Bereits wenig später musste Otto I. erneut in Rom eingreifen, da ihn mit Johannes XIII. erneut ein Papst um Hilfe bat. Dieser wurde vom Adelsgeschlecht der Crescentiner gestützt und besaß das kaiserliche Wohlwollen, war aber von der kaiserfeindlichen Fraktion in Rom entführt worden, sodass Otto ein strenges Strafgericht über die Entführer des Papstes hielt.
Über die Haltung Ottos II. zum Papsttum ist nur wenig bekannt, doch sein Nachfolger Otto III. (980-1002) kam 995 Papst Johannes XV. (†996) zu Hilfe, da dieser aus der Stadt vertrieben worden war. Nach dessen Tod erhob er mit Gregor V. (972-999) erstmals einen Papst, der nicht aus Italien stammte, wobei die Nominierung des neuen Papstes durch den König ohnehin ungewöhnlich war. Otto versuchte dadurch wohl das Papsttum aus den römischen Adelsquerelen zwischen den Geschlechtern der Crescentinern und Tuskulanern, die in der Stadt um die Macht konkurrierten, herauszureißen. Gregor V. hatte jedoch in keiner der beiden Parteien Rückhalt, sodass er nach Ottos III. Abzug, der zuvor noch vom Papst zum Kaiser gekrönt worden war, bald vertrieben wurde. Durch ein harsches Vorgehen gegen den vom Adel eingesetzten Gegenpapst Johannes XVI. (er wurde gefangen genommen, gefoltert und in einem Schauprozess abgesetzt), wollte der Kaiser seine und die päpstliche Autorität in Rom intensivieren und bemühte sich gleichzeitig um innerkirchliche Reformmaßnahmen. Es folgte eine kurze Zeit der guten Zusammenarbeit zwischen Kaisertum und Papsttum, die jedoch mit Ottos III. Tod im Jahre 1002 endete.
Daraufhin schwand der kaiserliche Einfluss in Rom wieder und die Crescentiner gewannen die Oberhand. Erst 1012 sah sich der neue König Heinrich II. (973/8-1024) zum Intervenieren gezwungen, als es zu einer Doppelwahl kam. Diese entschied er zugunsten des tuskulanischen Kandidaten Benedikt VIII., der ihn 1014 auch zum Kaiser krönte. Es folgte bis 1044 eine Periode der Tuskulanerpäpste, die jeweils selbst über Rom herrschten und ihre Macht mit Hilfe von Familienmitgliedern absicherten. Sie konnten sich unter anderem wegen der guten Beziehungen zu den Kaisern, die sich jedoch abgesehen von ihrer Krönung kaum in Rom einmischten, so lange behaupten. Erst 1045 kam es erneut zu einer uneindeutigen Wahl, aus der nicht bloß zwei, sondern sogar drei Päpste hervorgingen. Heinrich III. (1017-1056), der zu seiner Kaiserkrönung nach Rom reiste, ließ alle drei Kandidaten absetzen und mit Clemens II. (1005-1047) brach die Zeit der „deutschen Päpste“ und damit der Reformen an.
Fragt man sich nun, inwiefern diese Zeit tatsächlich „dunkel“ war, so sollte man sich nicht zu sehr von der Ereignisgeschichte leiten lassen, sondern auch zur Kenntnis nehmen, dass das Papsttum schlussendlich gestärkt aus dem langen 10. Jahrhundert hervorging. Durch die strukturelle Schwäche beispielsweise in Frankreich oder Katalonien war es den Päpsten nämlich gelungen, dort ihren Vormachtanspruch immer stärker durchzusetzen. Auch im römisch-deutschen Reich hatten sie an Bedeutung gewinnen können, was bald im Investiturstreit mündete. Vielleicht gerade aufgrund des als unmoralisch betrachteten Treibens in Rom entstanden vor allem in Italien, im Westfrankenreich und in Burgund zahlreiche Reformklöster wie beispielsweise das Kloster Cluny (910 gegründet). So urteilt Klaus Hebers in seiner Geschichte des Papsttums im Mittelalter, dass sich selbst die Turbulenzen im 10. Jahrhundert „als Geburtswehen verstehen [lassen], aus denen ein neues Papsttum erst im 11./12. Jahrhundert entstehen sollte“. (Hebers, Klaus, Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012, S. 114.)

Literatur:
Goez, Elke, Papsttum und Kaisertum im Mittelalter (Geschichte Kompakt), Darmstadt 2009.
Hebers, Klaus, Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012.
Schimmelpfennig, Bernhard, Das Papsttum von der Antike bis zur Renaissance, Darmstadt 2009 (6. Auflage).

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