„Anfang des 1582 Jahrs
[…]
68) Den 27. Sept. Valentin Ernst, von Wehr, ein
Tüchner und Imen Dieb, welcher zuvor zu Schwabach, der Imen halben mit Ruthen
ausgestrichen worden, zu Nürnberg mit den Strang gericht.“
Diese
Beschreibung der Bestrafung eines Diebes zunächst mit einer Leibesstrafe und
dann mit dem Tod durch den Strang, vollstreckt am 27. September 1582 in
Nürnberg, stammt aus dem Tagebuch des Nürnberger Scharfrichters Franz Schmidt
(ca. 1555-1634), um den und dessen Beruf es in diesem Artikel gehen soll und
der die oben beschriebene Hinrichtung vorgenommen hat.